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Azo Farbstoffe

Was sind Azo Farbstoffe?
Azo-Farbstoffe sind synthetische Farbstoffe, die zur Färbung von Textilien, Fetten, Ölen und zum Einfärben von Wachs, Stroh, Holz und für Papier eingesetzt werden. In Deutschland wird mit Azo-Farbstoffen sehr kritisch umgegangen. Einige sind verboten, da beispielsweise die Gefahr besteht, dass sie giftige oder krebserregende Amine freisetzen können. Ausgewählte Azo-Farbstoffe sind aber geprüft und zugelassen, z.B. als Lebensmittelfarbstoff oder Lederfarbstoff. Dabei wurden sehr strenge Grenzwerte für die zulässigen Konzentrationen festgelegt.

Diskussion um die Azo-Farbstoffe
Azo-Farbstoffe, die für Lebensmittel eingesetzt werden, wurden immer schon kontrovers diskutiert. Bis 2007 wurden von den Behörden jedoch keine generellen Bedenken gegen die Verwendung dieser Stoffe geäußert.
Im September 2007 wurde in Großbritannien eine Studie bezüglich der Azo-Farbstoffe veröffentlicht. Die These war, dass bestimmte Lebensmittelfarben die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinflussen können. Die Studie wurde wegen erheblicher wissenschaftlicher Mängel kritisiert, denn die Befunde stimmten mit den Schlussfolgerungen nicht überein. Die Veröffentlichung dieser Studie hat die Behörden dennoch dazu veranlasst, die Azo-Farbstoffe nochmals zu überprüfen.

Das AFC-Gremium1 der EFSA2 mit Unterstützung von Sachverständigen für Verhalten, Kinderpsychiatrie, Allergien und Statistik kam dabei zu dem Schluss, dass die in der Studie genannten Azo-Farbstoffe relativ schwache Auswirkungen haben und somit keinen Grund zu einer Veränderung des ADI³-Wertes für diese Lebensmittelfarbstoffe besteht.
Das Europäische Parlament hat die Studie und die anschließende gutachterliche Stellungnahme der EFSA bewertet und die EU-Verordnung 1333/2008 veranlasst. Seit dem 20.01.2010 ist diese Verordnung auch in Deutschland rechtswirksam.

Daher möchten wir auf folgenden Sachverhalt und die Ihnen möglicherweise entstehenden Pflichten zur Kennzeichnung Ihrer Produkte hinweisen:
Seit dem 20.07.2010 ist gemäß EU-Verordnung 1333/2008 Art. 24 (in Verbindung mit Anhang V) zusammen mit der Bezeichnung oder der E- Nummer des Farbstoffs bzw. der Farbstoffe der Warnhinweis „Kann Aufmerksamkeit und Konzentration bei Kindern beeinträchtigen“ bei den Farbstoffen Gelborange S (E 110),  Chinolingelb (E 104),  Azorubin (E 122),  Allurarot AC (E 129), Tartrazin (E 102) und Cochenillerrot (E 124) auf der Verpackung des Produkts anzubringen, sofern die Verpackung für den Endverbraucher bestimmt ist.

Da Azo-Farbstoffe klare Vorteile bezüglich Farbbrillanz und Stabilität bieten und entsprechende Wünsche von unseren Kunden geäußert wurden, haben wir uns entschlossen, weiterhin einige Artikel anzubieten, die Azo-Farbstoffe enthalten.
Leider gibt es noch Probleme mit der Umstellung auf Azo-frei Frabstoffe bei einigen unserer Lieferanten, so dass noch nicht alle Artikel unseres gesamten Produktsortiments in Azo-freier Ausführung lieferbar sind. Wenn Sie generell nur noch Azo-freie Produkte erhalten möchten, so teilen Sie uns dies bitte mit. Sie werden dann nur noch mit Azo-freien Artikeln beliefert. Produkte, die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht in Azo-freier Ausführung verfügbar sind, werden dann nicht ausgeliefert.


1. AFC-Gremium = Das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen ist am 10.07.2008 durch zwei seperate Gremien ersetzt worden: das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Nährstoffquellen, die Lebensmitteln zugefügt werden (ANS) und das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF).
2. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
3. ADI = Acceptable Daily Intake (engl.) = erlaubte Tagesdosis, die bei lebenslanger täglicher Einnahme als medizinisch unbedenklich betrachtet wird.
* inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten